Änderung des Sparer-Pauschbetrages ab 2023

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 ist der Sparer-Pauschbetrag (Freistellungsvolumen) mit Wirkung ab 2023 angehoben worden. Er beträgt nun € 1.000,00 für Alleinstehende und € 2.000,00 für zusammenveranlagte Ehegatten oder Lebenspartner.   Unser Muster, das Sie auf der Homepage herunterladen können ist an diese Höchstgrenzen angepasst.   Bereits erteilte Freistellungsaufträge wurden automatisch auf die neuen Höchstgrenzen geändert bzw. um 28,844 Prozent erhöht, wenn das Freistellungsvolumen nicht ausgeschöpft wurde. Hier besteht insoweit kein Handlungsbedarf für unsere Mitglieder.